Entsprechend des § 17 der „Satzung der Stadt Eisfeld über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst“ sind in den Standortwehren Eckartsberg, Sachsenbrunn und Werratal die Funktionen des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers turnusmäßig neu zu wählen. Zusätzlich können in den Ortswehren Hirschendorf und Waffenrod-Hinterrod ein Ortswehrleiter gewählt werden, sofern diese Funktion nicht bereits durch den Wehrführer oder seinen Stellvertreter ausgeübt wird.
Termine der Wahlversammlungen:
Wahlberechtigt für die Wahl der Wehrführer und ihrer Stellvertreter sind die Mitglieder der Einsatzabteilung der jeweiligen Standortwehr. Wahlberechtigt für die Wahl des Ortswehrleiters sind die Mitglieder der jeweiligen Ortswehr.
Bewerbungen für die entsprechenden Funktionen sind mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Wahlversammlung beim Bürgermeister einzureichen. Die Bewerber haben die entsprechende Qualifikation nachzuweisen.