Aufgrund §§ 19 Absatz 1 und 20 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S.41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Stadt Eisfeld, aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Eisfeld vom 23.10.2025, die folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisfeld:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Eisfeld vom 14.01.2022 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Eisfeld Nr. 1/2022), zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisfeld vom 21.08.2023 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Eisfeld Nr. 9/2023), zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisfeld vom 08.10.2024 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Eisfeld Nr. 11/2024), zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisfeld vom 13.12.2024 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Eisfeld Nr. 12/2024) wird wie folgt geändert:
| 1. Der § 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung: | |||
| „(1) | Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Entschädigung nach Maßgabe der Thüringer Entschädigungsverordnung ein Sitzungsgeld. | ||
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| Dieses beträgt für die nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse in dem sie Mitglied sind 40,00 € je Sitzung. Für Fraktionssitzungen in Vorbereitung von Stadtratssitzungen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,50 € gezahlt. | ||
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| Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. | ||
| Die Ortsteilratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,50 € je Sitzung | |||
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| Für die Teilnahme an einer Sitzung nach § 36a Absatz 1 Satz 1 ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach § 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Entschädigung gewährt.“ | ||
| 2. | Der § 14 Absatz 5 erhält folgende Fassung: | ||
| „(5) | Die Ortsteilbürgermeister und Beigeordneten erhalten die folgenden | ||
| Aufwandsentschädigungen: | |||
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| - | der Ortsteilbürgermeister | |
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| o | des Ortsteiles Bockstadt-Herbartswind: — 200 Euro/Monat |
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| o | des Ortsteiles Hirschendorf: — 200 Euro/Monat |
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| o | des Ortsteiles Harras: — 325 Euro/Monat |
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| o | des Ortsteiles Sachsenbrunn: — 600 Euro/Monat |
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| o | des Ortsteiles Waffenrod-Hinterrod: — 250 Euro/Monat |
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| - | der Ortssprecher Heid: — 50 Euro/Monat | |
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| - | der 1. Beigeordnete: — 350 Euro/Monat | |
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| - | der 2. Beigeordnete: — 150 Euro/Monat“ | |
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Eisfeld, den 04.12.2025
Christoph Bauer — - Siegel -
Bürgermeister
Bekanntmachungsnachweise:
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.