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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Wahl eines Wehrführers / Stellv. Wehrführers der Standortwehr Werratal

Zur Wahlversammlung der Standortwehr Werratal lade ich, gemäß § 17 Absatz 1 der Satzung der Stadt Eisfeld über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst, alle aktiven Angehörigen recht herzlich ein. Die Wahlversammlung findet am Freitag, …………… um ……….. Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Harras statt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Wahl eines Wehrführers

3.

Wahl eines Stellv. Wehrführers

4.

in Abhängigkeit der vorangegangenen Ergebnisse die Wahl des Ortswehrleiters???

5.

Verschiedenes

Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters sind die Mitglieder der Einsatzabteilung der Standortwehr Werratal. Wahlberechtigt für die Wahl des Ortswehrleiters sind die Mitglieder der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortswehr.

Bewerbungen sind mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich dem Bürgermeister einzureichen. Über die Zulassung des Wahlvorschlags entscheidet der Bürgermeister. Bei Nichtwahl eines Bewerbers kann sich derjenige während der Wahlversammlung für untergeordnete Führungsfunktionen bewerben.

Eisfeld, den……

Christoph Bauer

Bürgermeister