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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan Coburger Straße Bekanntmachung

Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 24.11.2022 mit Beschluss-Nr. StaR/051/2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 16.11.2022 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 16.11.2022) und die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie Schallimmissionsprognose werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 1 PlanSiG

vom 20.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023

durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie die Schallimmissionsprognose) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Eisfeld unter

https://www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen.html

eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie die Schallimmissionsprognose) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Eisfeld, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld,

zu folgenden Zeiten:

Montag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:

keine Sprechzeit

Donnerstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03686/3902-12 oder 03686/3902-41 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt. Gemäß § 4 Abs. 1 PlanSIG werden Erklärungen zur Niederschrift ausgeschlossen. Erklärungen zur Niederschrift können schriftlich im Rathaus oder elektronisch unter bauamt@stadt-eisfeld.de abgegeben werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Lageplan zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eisfeld, Flur 0 die Flurstücke 1415/11 und 1385/45 (teilweise). Er liegt zwischen der Bahnstrecke von Eisfeld nach Schalkau und der „Coburger Straße“ im Bereich zwischen den Einmündungen der „Kleiststraße“ im Norden und „Julius-Hoffmann-Straße“ im Süden.

Eisfeld, den 30.01.2023  —  -Siegel-

Gregor

Bürgermeister