Titel Logo
Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Geltungsbereich vorgezogenen Bebauungsplan Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ Stadt Eisfeld

über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorgezogenen Bebauungsplan Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ Stadt Eisfeld gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 19.01.2023 mit der Beschluss-Nr.: StaR/006/2023 in der öffentlichen Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des vorgezogenen Bebauungsplanes Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ Stadt Eisfeld beschlossen.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 18.01.2023, bestehend aus den Planzeichnungen mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht im Zeitraum

vom 20.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023

in der Stadtverwaltung Eisfeld, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, Marktstraße 2, öffentlich aus und kann dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:

keine Sprechzeit

Donnerstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen.

Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Eisfeld sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Stadt Eisfeld unter www.stadt-eisfeld.de zu beachten.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03686/3902-12 oder 03686/3902-41 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans auch online unter www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/öffentliche-bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.

Eisfeld, den 30.01.2023

Sven Gregor

Bürgermeister — - Siegel -