Unsere Stadt ist ein schöner Ort zum Leben, und wir alle tragen die Verantwortung, sie sauber und lebenswert zu halten. Ein wichtiger Beitrag dazu ist die ordnungsgemäße Beseitigung von Hundekot.
In den vergangenen Wochen haben uns in der Stadtverwaltung viele berechtigte Beschwerden zum Thema „Hundekot“ erreicht. Der Zustand und das Verhalten einiger Hundehalter ist in der Form nicht mehr akzeptabel und wird zukünftig von Seiten des Ordnungsamtes deutlich strenger gehändelt. Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.
Gemäß § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Eisfeld dürfen Straßen, Gehwege und öffentliche Anlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Dies gilt auch für Wald- und Wanderwege.
Jeder Hundehalter oder der mit der Führung oder Haltung eines Hundes Beauftragte, ist verpflichtet, die sofortige Beseitigung des Hundekots vorzunehmen.
In den vergangenen Jahren haben wir im Stadtgebiet und in den Ortsteilen ausreichend Hundetoiletten inkl. Beutelspender installiert. Leider werden diese nicht ausreichend genutzt, um Stadt und Ortsteile sauber zu halten.
Wir bitten noch einmal ausdrücklich alle Hundehalter beim Spaziergang mit Ihrem Vierbeiner die notwendigen Vorgaben einzuhalten, so dass alle Bürger und insbesondere Kleinkinder auf sauberen Wegen unterwegs sein können.