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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Wärmeplanung

Wärmeplan der Stadt Eisfeld und ihrer Ortsteile Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit analog zu § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Im Jahr 2025 wurde der Wärmeplan für die Stadt Eisfeld und ihrer Ortsteile erarbeitet. Der Entwurf des Wärmeplans liegt nunmehr vor. Das Vorhaben wird auf Basis der Kommunalrichtlinie aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert und ist nach § 4 Abs. 3 Satz 2 WPG zu erstellen.

Der Entwurf des Wärmeplans kann nunmehr in der Zeit vom

20.01.2026 bis zum 21.02.2026

im Internet auf der Homepage der Stadt Eisfeld unter: https://www.stadt-eisfeld.de/seite/835523/kommunale-w%C3%A4rmeplanung.html - „Beteiligung nach § 13 Abs. 4 WPG" eingesehen werden.

Der Entwurf des Wärmeplans kann auch in der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, Bauamt (Eingang Marktstraße 4), 98673 Eisfeld, während der Öffnungszeiten Montag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr eingesehen werden.

Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur

Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Mail-Adresse: bauamt@stadt-eisfeld.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch per Brief an die Stadtverwaltung Eisfeld, Bauamt, Marktstraße 2, 98673 gerichtet werden.

Eisfeld, den 20.01.2026

Christoph Bauer, Bürgermeister  — -Siegel-