Im Jahr 2025 wurde der Wärmeplan für die Stadt Eisfeld und ihrer Ortsteile erarbeitet. Der Entwurf des Wärmeplans liegt nunmehr vor. Das Vorhaben wird auf Basis der Kommunalrichtlinie aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert und ist nach § 4 Abs. 3 Satz 2 WPG zu erstellen.
Der Entwurf des Wärmeplans kann nunmehr in der Zeit vom
20.01.2026 bis zum 21.02.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Eisfeld unter: https://www.stadt-eisfeld.de/seite/835523/kommunale-w%C3%A4rmeplanung.html - „Beteiligung nach § 13 Abs. 4 WPG" eingesehen werden.
Der Entwurf des Wärmeplans kann auch in der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, Bauamt (Eingang Marktstraße 4), 98673 Eisfeld, während der Öffnungszeiten Montag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr eingesehen werden.
Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur
Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Mail-Adresse: bauamt@stadt-eisfeld.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch per Brief an die Stadtverwaltung Eisfeld, Bauamt, Marktstraße 2, 98673 gerichtet werden.
Eisfeld, den 20.01.2026
Christoph Bauer, Bürgermeister — -Siegel-