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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Nichtamtlicher Teil
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Informationen des Ordnungsamtes

In der Straße „Weihbach“ in Eisfeld, auf Höhe der Grundschule, wird es zu einer Änderung in Bezug auf den ruhenden Verkehr kommen. Nach Ausführung der Verkehrsrechtlichen Anordnung gilt das absolute Halteverbot nur noch auf der linken Seite (ganztägig). Auf der rechten Seite darf gehalten und geparkt werden.

Des Weiteren erfolgt in der Straße „Brückengasse“ in Eisfeld die Aufstellung einer Parkverbotszone.

Wir bitten um Beachtung.

Ihr Ordnungsamt