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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung Eisfeld

HAUSHALTSSATZUNG

der Stadt Eisfeld

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Eisfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 14.650.882 Euro

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 1.398.880 Euro

ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld sind nicht vorgesehen.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft wird auf 237.600 Euro festgesetzt.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld werden nicht festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

(2)

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft wird auf 75.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Genehmigungshinweis:

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 24.02.2023, AZ: 15-GM/0029-23, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Eisfeld für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung der Beschlüsse des Stadtrates vom 16.02.2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Auslegungshinweis:

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung der Haushaltsplan ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung für zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Eisfeld, 2. Obergeschoss, Raum 2.3, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld zu den üblichen Geschäftszeiten:

Montag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr - 16.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr.

Eisfeld, den 27.02.2023

gez. Sven Gregor

Bürgermeister Stadt Eisfeld