Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Eisfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 14.650.882 Euro
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 1.398.880 Euro
ab.
§ 2
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld sind nicht vorgesehen.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft wird auf 237.600 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| (1) | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| (2) | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft wird auf 75.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Genehmigungshinweis:
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 24.02.2023, AZ: 15-GM/0029-23, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Eisfeld für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung der Beschlüsse des Stadtrates vom 16.02.2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auslegungshinweis:
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung der Haushaltsplan ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung für zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Eisfeld, 2. Obergeschoss, Raum 2.3, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld zu den üblichen Geschäftszeiten:
| Montag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 13.00 Uhr - 16.30 Uhr | |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr | |
| Freitag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr. |
Eisfeld, den 27.02.2023
gez. Sven Gregor
Bürgermeister Stadt Eisfeld