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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Schöffenwahl 2023

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Für die Amtszeit 2024 - 2028 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Auch die Stadt Eisfeld soll eine Vorschlagsliste mit mindestens 3 Vorschlägen für das Amtsgericht Hildburghausen erstellen

Rechtliche Anforderungen:

  • Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Eisfeld wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind.
  • Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
  • Es wird keine juristische Vor-/Ausbildung benötigt.
  • Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste finden Sie unter www.stadt-eisfeld.de oder unter www.schoeffenwahl2023.de.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 bei der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstr. 2, 98673 Eisfeld ein. Bei Fragen können Sie sich an Frau Otto unter der 03686/3902-14 oder stadtverwaltung@stadt-eisfeld.de wenden.

Hinweis: Bewerbungen für Jugendschöffinnen und -schöffen sind an das Landratsamt Hildburghausen (Jugendamt) zu richten.

Wir freuen uns auf engagierte Bürgerinnen und Bürger!