Die Stadt Eisfeld sucht für die Ortsteilbürgermeisterwahl am 14.05.2023 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahllokale in Schirnrod und Sachsenbrunn (Grundschule und Tegut).
Was muss eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer genau tun?
Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und bereits seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet leben, freuen wir uns auf Ihre Mithilfe.
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie 50 €.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bei der Stadtverwaltung Eisfeld, Frau Otto Tel.: 03686-390214 oder per E-Mail an c.otto@stadt-eisfeld.de melden.
Mit Ihrer Anmeldung entsteht keine Verpflichtung, bei zukünftigen Wahlen zu helfen.
Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Berufung von Wahlhelfern verwendet und gespeichert.
Vielen Dank für Ihr Engagement!