Hiermit gebe ich gem. § 1 Abs. 3 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Zeit, Ort und Gegenstand der ersten Sitzung des Gemeindewahlausschusses für zur Wahl des Ortsteilbürgermeister am 14.05.2023 öffentlich bekannt.
| Zeit: | Dienstag, 11.04.2023, 18.00 Uhr |
| Ort: | Gemeinde Sachsenbrunn, Rathaus, Werrastraße 92, Büro des Ortsteilbürgermeisters |
Gegenstand:
| • | Begrüßung |
| • | Konstituierung des Wahlausschusses |
| • | Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers durch den Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen gem. § 1 Abs. 4 ThürKWO |
| • | Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge |
| • | Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge |
| • | Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlausschusses und Verweis auf den zulässigen Rechtsbehelf |
| • | Anfragen, Sonstiges |
Gemäß § 1 Abs. 3 ThürKWO ist die Sitzung öffentlich.
Die Sitzung ist gem. § 4 Abs. 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind.
Eisfeld, den 08.03.2023
gez. Christina Otto
Wahlleiterin