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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Auslegung Ergänzungssatzung

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (gestrichelt) der Ergänzungssatzung „An der Schalkauer Straße“

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „An der Schalkauer Straße“ der Stadt Eisfeld nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 07.09.2023 mit Beschluss-Nr. StaR/062/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung „An der Schalkauer Straße“ der Stadt Eisfeld, bestehend aus dem Lageplan im Maßstab 1:1250, Textteil und Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.09.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung „An der Schalkauer Straße“ der Stadt Eisfeld, bestehend aus dem Lageplan im Maßstab 1:1250, Textteil und Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 18.03.2024 bis einschließlich 17.04.2024

in der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, 98673 Eisfeld während der Sprechzeiten

Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch

keine Sprechzeiten

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen (Textteil der Satzung mit Begründung und Lageplan im Maßstab 1:1250,) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Eisfeld unter https://www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des Geltungsbereiches des Ergänzungssatzung „An der Schalkauer Straße“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eisfeld, Flur 0 die folgenden Flurstücke (ganz oder teilweise (TF)): 1101 (Straßengrundstück), 1105; 1106; 1107/1; 1107/2; 1108; 1109; 1110; 1111; 1084; 1095/2 (TF); 1094 (TF); 1093 (TF); 1091 (TF); 1091 (TF); 1090 (TF); 1089/1 (TF); 1088 (TF); 1087 (TF); 1086 (TF); 1085 (TF); 1084/2 (TF)

Ziel der Satzung ist die Gewährleistung der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich „An der Schalkauer Straße" unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Mit dem Erlass dieser Satzung soll ein nachvollziehbares Verwaltungshandeln sichergestellt werden. Die Satzung setzt eine klare räumliche Abgrenzung zum Außenbereich fest.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Eisfeld, den 08.03.2024

S. Gregor

Bürgermeister