| Gemeinde: | Eisfeld |
| Gemarkung: | Eisfeld |
| Flur(en): | / |
| Flurstück(e): | 115, 116, 117, 332/4, 352/4, 352/5, 352/6, 352/7, 352/8, 352/9, 352/20, 352/27, 352/29, 358, 359, 360/6, 361/3, 363/2, 364/1, 364/3, 364/4, 364/5, 365/3, 365/5, 366/15, 366/16, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 397, 398, 400/1, 400/3, 401, 402, 404, 405, 406, 408/2, 411/2, 414/2, 421, 422, 423, 424, 432, 439, 440, 441, 443, 444, 445, 446, 448, 451, 452, 453, 454/1, 454/2, 454/6, 454/7, 455/1, 455/2, 456, 461/8, 519, 520/3, 520/4, 523, 524, 542, 543, 544, 545/1, 545/2, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 559/3, 565, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 577, 687/3, 688/7, 688/12, 688/16, 880/3, 880/4, 981/1, 981/2, 981/3, 981/4, 982/2 |
| Lagebezeichnung: | Sachsendorfer Straße, Oberend, Werra, An der Zent, Umkehr, Am Hofsteg, Brückengasse, Traubenwirtsgasse, Am Wehr, Justus-Jonas-Straße, Neumarkt, Mühlgraben, Untere Gasse |
| Antragsteller: | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 25.09.2023 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Gewässerschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.
Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 14.03.2025 ab 9:00 Uhr auf dem Neumarkt in Eisfeld statt.
Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Henry Waurick
Referatsbereichsleiter