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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Nichtamtlicher Teil
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Zwangsausgesiedelte im Heldburger Unterland und ihr Anspruch auf Entschädigung

Die Zwangsumsiedlungen tausender DDR-Bürger aus dem deutsch-deutschen Grenzgebiet in den 1950er- und 1960er-Jahren ist heute fast vergessen. Dabei zählen sie zu den dunkelsten Kapiteln der DDR-Geschichte. Diese Zwangsaussiedlungen waren zwei große, generalstabsmäßig angelegte Operationen der DDR an der innerdeutschen Grenze. Grundlage dafür bildete eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie" vom 27. Mai 1952.

Die Verordnung regelte die Errichtung einer besonderen Sperrzone entlang der Demarkationslinie zwischen der DDR und der BRD.

Diese Verordnung bildete auch die Grundlage für die Zwangsaussiedlungen entlang der Zonengrenze. An der Demarkationslinie zur BRD sollten die als „politisch unzuverlässig“ eingeschätzten Bewohner ausgesiedelt werden. Die verbleibende Grenzbevölkerung wurde dadurch eingeschüchtert und zu angepasstem Verhalten gezwungen.

Die Einschätzung der „politischen Unzuverlässigkeit“ erfolgte oft willkürlich (zum Teil auch durch Denunziationen von Nachbarn), sodass von der Zwangsumsiedlung Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, Grenzgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP und ihrer Gliederungen, aber auch Bauern, die ihr Ablieferungssoll nicht erfüllten oder sich weigerten mit ihrem ganzen landwirtschaftlichen Betrieb einer neu zu gründenden LPG beizutreten und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten, erfasst wurden.

Die Zwangsaussiedlungen begannen in den Morgenstunden des 29.Mai 1952, zunächst in Sachsen-Anhalt und in Thüringen am 5. Juni 1952 als „Aktion Ungeziefer“. Die betroffenen Bürger siedelte man dabei mit ihren Familien zwangsweise von der innerdeutschen Grenze in das Landesinnere um.

Die Menschen wurden von den Aktionen zum Teil im Schlaf völlig überrascht und die großen begleitenden Polizeiaufgebote schürten extreme Angst. Den wenigen Hausrat der betroffenen Familien verlud man mit Unterstützung von „freiwilligen Helfern“ auf LKW, später setzte man die Fahrt mit dem Zug fort. Die Betroffenen wussten vor allem nicht, wo die Fahrt enden würde und viele befürchteten, dass man sie nach „Sibirien“ deportieren könnte. Die Familien verteilte man in ganz Thüringen und Sachsen-Anhalt. An den neuen Wohnorten wurde den Nachbarn oft erzählt, es handele sich um Kriminelle. Dies hatte zur Folge, dass ihnen dort zunächst kein normales soziales Leben möglich war.

Für alle Betroffenen war diese Vertreibung aus der Heimat ein traumatisches Erlebnis unter dem sie lange Jahre gelitten haben. Sie hatten über Nacht ihre Häuser, Höfe, Familien und Freunde verloren und durften nicht zurückkehren und das Sperrgebiet blieb unerreichbar. Deshalb entschieden sich viele Familien zur Flucht in den Westen und bauten sich dort ein neues Leben auf, ihre Heimat haben sie nie vergessen.

Über 11.500 Menschen wurden zwischen 1952 und 1961 aus den Sperrgebieten der DDR ausgesiedelt, davon alleine 7000 in Thüringen. In den Orten des Heldburger Unterlandes waren 1952 insgesamt 279 Menschen betroffen.

Der Bund der Zwangsausgesiedelten (BdZ) wurde 1990 gegründet, um die Interessen der Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet zu vertreten. Der Verein hat seinen Schwerpunkt in Thüringen und setzt sich aktiv für die Wiedergutmachung ein. Jahrzehnte hat der BdZ um eine angemessene Entschädigung gekämpft. Die seit kurzem mögliche Einmalzahlung für die Opfer kommt nach Ansicht des BdZ für viele zu spät. Die erwachsenen Zwangsausgesiedelten sind inzwischen fast alle verstorben. Diese Entschädigung können aber auch diejenigen Kinder erhalten, welche mit den Eltern aus ihren Wohnorten zwangsausgesiedelt wurden.

Für diese Entschädigung gibt es eine Gesetzesänderung zum Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) vom Mai 2025, nach dem ab dem 1. Juli 2025 für alle Zwangsausgesiedelten, die auf Grund der VO vom 26. 5. 1952 (Aktion Ungeziefer) und der VO vom 24.08.1961 (Aktion Kornblume) verschleppt wurden, 7.500 € steuerfrei auf entsprechenden Antrag gezahlt wird. Das gilt unabhängig vom heutigen Wohnort. Beide Anträge (Antrag auf Rehabilitation und Antrag für Zwangsausgesiedelte) müssen digital oder per Formular gestellt werden beim:

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 610

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Die Anträge können im Internet heruntergeladen bzw. beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefordert werden (Tel. 0361-57332-1079 Die+Do 8:30-12:00 und 13:30-15:30 Uhr).

Zum Thema Entschädigungen sprach mich Karl Westhäuser an. Er selbst wurde 1952 mit seiner Familie aus Streufdorf zwangsausgesiedelt und ihm liegt sehr viel daran, dass alle Zwangsausgesiedelten im Heldburger Unterland über die ihnen zustehende Entschädigung von 7.500 € informiert werden. Herr Westhäuser schrieb mir außerdem dazu: „Vielleicht wurden manche Betroffene zusammen mit ihren Eltern bereits schon länger rehabilitiert, z. Bsp. zur Vorlage bei der Regelung offener Vermögensfragen in den 90-er Jahren. Damit könnte der 1. Antrag betreffs Rehabilitation schon anerkannt sein. Bei meiner Nachfrage war das damals für unsere ganze Familie sofort im Computer vorhanden. Leider hat es nur noch mir genützt, den neuen Antrag auf Zwangsaussiedlung zu stellen. Die Anträge können natürlich auch von Bevollmächtigten gestellt werden, was beim Alter vieler Betroffener (73 +) von Bedeutung ist“.

Herr Westhäuser konnte in seinem Heimatort Streufdorf von den einst 63 Opfern noch 13 Lebende der unseligen Aktion "Ungeziefer" erreichen. In Ummerstadt und Erlebach haben wir von den 28 Zwangsausgesiedelten noch fünf Lebende informieren können. Die meisten hatten von der ihnen zustehenden Entschädigung noch nichts gehört. Es ist also höchste Zeit, dass für alle noch Lebenden schnellstmöglich die Anträge eingereicht werden.

Sollten Sie noch Fragen haben unterstützt Sie Herr Karl Westhäuser sehr gerne unter Tel. 09561-50750.

Herr Westhäuser ist seit vielen Jahren Mitglied im BdZ und hat an vielen Projekten zum Thema „Zwangsaussiedlungen“ mitgearbeitet. Ihm ist das Nichtvergessen der Zwangsaussiedlungen sehr wichtig und er hat den großen Wunsch, dass möglichst alle noch erreichbaren Betroffenen über die Entschädigung informiert werden. Er ist sicher, dass alle die verspätete kleine Anerkennung gebrauchen können und den Antrag unbedingt stellen werden!

Mit diesem Beitrag möchte ich seinen Wunsch unterstützen, Ihre Dr. Elke Buś, im Namen des Historischen Vereins Ummerstadt.

Quellen: 1. Eberhard Eichhorn „Ummerstadt Aktion Ungeziefer 1952“ (2014); 2. Andrea Herz „Sperrgebiet und die Barrikaden von Streufdorf“ (2012); 3. Mündliche Informationen Karl Westhäuser (2026)