Der Wahlausschuss zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters am 14. Mai 2023 hat in seiner Sitzung vom 11. April 2023 folgenden Wahlvorschlag für gültig erklärt und zur Ortsteilbürgermeisterwahl zugelassen.
Gem. § 24 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) hat jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Der Inhalt der Erklärung der Bewerber ist nachfolgend abgedruckt.
Wahlvorschlag
| Kennwort der einreichenden Partei: | Freie Wählergemeinschaft Sachsenbrunn (FWGS) |
| Name und Vorname des Bewerbers: | Hartung, Mike |
| Anschrift: | Hopfengärten 19 |
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| 98673 Eisfeld OT Sachsenbrunn |
Erklärung nach § 24 Abs. 3 ThürKWG: Nein
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Eisfeld, den 14.04.2023
gez. Otto
Wahlleiterin