Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Sämtliche Mitglieder des Ausschusses wurden geladen: Ja
Die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: Nein
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ausschusses: 7
Anwesende Mitglieder des Ausschusses (zum Zeitpunkt der Prüfung): 6
Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses anwesend: Ja
Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses beschlussfähig: Ja
HFA/003/2023
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.02.2023
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.02.2023.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Enthaltung: 2
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
HFA/004/2023
Überplanmäßige Ausgabe HHST 6156.9402 Dorferneuerung Sanierung Gemeindehaus Tossenthal
Beschluss:
Der HFA von Eisfeld beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf der HHST 6156.9402 für die Sanierung des Gemeindehauses in Tossenthal in Höhe von 45.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
HFA/005/2023
Vergabe von Planungsleistungen für den Einbau eines Sanitärbereiches im Gemeindehaus Tossenthal
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisfeld beschließt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8, für den Einbau eines Sanitärbereiches im Gemeindehaus Tossenthal an das Bauplanungsbüro Frendel aus Themar, zum Angebotspreis von 14.053,34 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
HFA/006/2023
Antrag auf Erlass von Nebenforderungen
Beschluss:
Der HFA von Eisfeld beschließt den Teilerlass in Höhe von 50 Prozent bei den entstandenen Nebenforderungen in Höhe von 2.479,11 €.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 1
Ablehnung: 4
Enthaltung: 1
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
HFA/007/2023
Erlass von Forderungen Hundesteuer
Beschluss:
Der HFA von Eisfeld beschließt den Erlass der Hundsteuer in Höhe von 3.005 €, da die Forderungen beim Schuldner uneinbringlich sind.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 5
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
HFA/008/2023
Niederschlagung einer Forderung aus Grundsteuer und Straßenausbaubeiträgen
Beschluss:
Der HFA beschließt die Niederschlagung der Forderungen aus Grundsteuern und Straßenausbaubeiträgen inkl. Nebenforderungen in Höhe von 9.069,69 €.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
HFA/009/2023
Vergabe von Leistungen zur Lieferung eines Kombinationsmähgerätes für vorhandenen Unimog U435
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Eisfeld beschließt in seiner Sitzung am 28.03.2023, die Leistungen zur Lieferung eines Kombinationsmähgerätes für den vorhandenen Unimog U 435 an die Firma Carl Beutelhauser Kommunaltechnik GmbH&Co KG, Am Boddengraben 2, 99428 Weimar mit einer Angebotssumme von 168.945,79 € brutto zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
gez.: Sven Gregor, Bürgermeister — -Siegel-