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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Eisfeld

Gemarkung:

Eisfeld

Flur:

0

Flurstück:

1703

wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 21.04.2023 - 22.05.2023

werktags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr

und nach Vereinbarung

in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen, eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) E. Bartenstein, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen Widerspruch eingelegt werden.

Hildburghausen, 27.03.2023

gez. Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur