Zum Artikel „Der Verlust von weiteren Schlössern droht“
(Freies Wort, 9. Februar 2024, S. 1) hat unser Verein folgendes Schreiben an den Landeskonservator gerichtet:
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
„Spekulationen, Besitzerwechsel und machtlose Behörden“.
- Machtlose Behörden? Ist das wirklich so?
Der Denkmalschutzbehörde ist zu danken, dass so manches Kulturgut noch vorhanden ist. Inzwischen wurde aus dem „Schloss-Monopoly“ der 90er Jahre gelernt. Damals hat man für Problembauten scheinbar potente Privatinvestoren freudig begrüßt (und auf Rückfallklauseln im Kaufvertrag erzichtet).
Oft zeigte sich deren Überforderung für aufwendige Sanierungen, sofern nicht von vornherein spekulative Absichten bestanden. Es gibt Beispiele wie Schloss Bedheim, wo wieder Alteigentümer mit viel Engagement Kulturgut bewahren. Staatliche Förderung leistet dabei einen Beitrag, und natürlich sind Prioritäten zu setzen, wie für 31 bedeutendste Kulturdenkmale des Landes in Verwaltung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Leider befinden sich einige rtsbildprägende Bauten in Privathand, deren Besitzern ‚alle Zeit der Welt‘ eingeräumt wird ohne Erhaltungsmaßnahmen einzufordern. Ihr Schicksal scheint dem von Jagdschloss Hohe Sonne vorgezeichnet, würden sich nicht wie am Schloss Stolberg Bürger vor Ort aktiv um ihr Kulturerbe kümmern. Einen gleichgelagerten Fall stellt Schloss Bockstadt bei Eisfeld dar. Aufgrund seines Potentials für die Regionalentwicklung könnte man diese Architektur- und Kulturkleinod im Pflichtenheft der Denkmalbehörde vermuten. In der Liste gefährdeter Schlösser des Landkreises Hildburghausen ist es offenbar nicht erfasst, obwohl der desolate Zustand im Gebietsreferat seit Jahren bekannt ist.
Ist es Ihrerseits bereits abgeschrieben?
Liegt schon ein Antrag auf Abriss vor?
Wenn Blitzschutz und Dachentwässerung unterbrochen und Schäden am Dach nicht beseitigt werden, könnte das beabsichtigt sein. Seit Jahren bemüht sich eine Bürgerinitiative um die Rettung vor dem Verfall, der Eigentümer schweigt. Inzwischen wurde der Verein „Schloss Bockstadt e.V.“ gegründet zwecks Rückkauf und Realisierung eines Konzeptes zur nachhaltigen Nutzung. Zumindest sollte weiterer Verfall gestoppt werden. Laut Thüringer Denkmalschutzgesetz sind Privateigentümer zum Erhalt ihres Denkmals verpflichtet.
Man müsste das Gesetz nur durchsetzen:
§ 11 (1): Kommen Eigentümer ihren Verpflichtungen nach § 7 nicht nach und tritt hierdurch eine Gefährdung ein, können sie von den Denkmalschutzbehörden verpflichtet werden, Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen.
§ 11 (2): Erfordert der Zustand eines Kulturdenkmals Maßnahmen, ohne deren unverzügliche Durchführung es gefährdet würde, können die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen selbst durchführen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals geboten sind. Eigentümer werden im Rahmen des Zumutbaren zur Erstattung der entstandenen Kosten herangezogen.
§ 12 (1): Die Denkmalschutzbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind, um Kulturdenkmale zu erhalten sowie Gefahren von ihnen abzuwenden.
Wie der Verlust des o.g. Jagdschlosses zeigt, ist nach 30 Jahren Leerstand von Schloss Bockstadt von einer unmittelbaren Gefahr für dessen Bestand auszugehen.
Der Verein Schloss Bockstadt e.V. stellt hiermit den Antrag an das Landesamt, dass dieses unverzüglich folgende geboten erscheinende Instandsetzungsmaßnahmen selbst durchführt:
| - | Kontrolle und Wiederherstellung des teilweise unterbrochenen Blitzschutzes, |
| - | Kontrolle und Wiederherstellung der teilweise unterbrochenen Dachentwässerung, |
| - | Kontrolle und Reparatur offener Stellen des Ziegeldachdeckung (und für Vandalismus offener Fenster). |
Außerdem beantragen wir ggf. die Aufnahme von Schloss Bockstadt in die Liste der im Bestand gefährdeten Schlösser.
Der Verein Schloss Bockstadt e.V. ist bereit, im Auftrag der Denkmalschutzbehörde und kostenlos die Zugänglichkeit für erforderliche Maßnahmen (Hebebühne) durch Beseitigung von Wildwuchs am Gebäude zu gewährleisten.
Für eine Rückinformation zu unseren Fragen und Anträgen wären wir sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
Julius Fleischhauer