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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Eisfeld für das Haushaltsjahr 2025  

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Eisfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 17.240.891 Euro

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 3.623.322 Euro

ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld sind nicht vorgesehen.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft sind nicht vorgesehen.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld werden nicht festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft werden nicht festgesetzt.

§ 4

Es gelten die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie in der Hebesatzung festgesetzt:

(1)

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

470 v.H.

(2)

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft wird auf 75.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Genehmigungshinweis:

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 27.03.2025, AZ: 15-GM/0104-25, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Eisfeld für das Haushaltsjahr 2025 in der Fassung der Beschlüsse des Stadtrates vom 13.03.2025 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Auslegungshinweis:

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung der Haushaltsplan ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung für zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Eisfeld, 2. Obergeschoss, Raum 2.3, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld zu den üblichen Geschäftszeiten:

Montag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr - 16.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr.

Eisfeld, den 28.03.2025

gez. Christoph Bauer

Bürgermeister Stadt Eisfeld  —  (Siegel)