Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Eisfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.240.891 Euro |
| und im |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.623.322 Euro |
ab.
§ 2
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld sind nicht vorgesehen.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Eisfeld werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft werden nicht festgesetzt.
§ 4
Es gelten die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie in der Hebesatzung festgesetzt:
| (1) | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 470 v.H. |
| (2) | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft wird auf 75.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Genehmigungshinweis:
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 27.03.2025, AZ: 15-GM/0104-25, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Eisfeld für das Haushaltsjahr 2025 in der Fassung der Beschlüsse des Stadtrates vom 13.03.2025 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auslegungshinweis:
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung der Haushaltsplan ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung für zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Eisfeld, 2. Obergeschoss, Raum 2.3, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld zu den üblichen Geschäftszeiten:
| Montag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 13.00 Uhr - 16.30 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr. |
Eisfeld, den 28.03.2025
gez. Christoph Bauer
Bürgermeister Stadt Eisfeld — (Siegel)