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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Eisfeld

Aufgrund der §§ 2, 19 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S.41), in der jeweils geltenden Fassung, sowie der §§ 3, 4 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) vom 10.10.2019 (GVBI. S. 411) erlässt die Stadt Eisfeld, aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Eisfeld vom 13.03.2025 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Eisfeld:

Artikel 1

Die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Eisfeld vom 25.09.2023 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Eisfeld Nr. 10/2023) wird wie folgt geändert:

1. Der § 4 erhält folgende Fassung:

„§ 4 Mitglieder des Beirates

(1) Der Beirat hat höchstens 9 Mitglieder.

(2) Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden auf Vorschlag der in der Stadt tätigen Seniorenorganisationen durch den Stadtrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

(3) Seniorenorganisationen sind gemäß § 2 Absatz 2 ThürSenMitwBetG die in Thüringen tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen, die gemäß ihrer Satzung die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sportlichen und sonstigen Interessen der Senioren wahrnehmen.

(4) Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Beiratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.

(5) Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahl.

(6) Bei Stimmengleichheit für den/die letzten zu vergebenden Sitz/e im Beirat erfolgt eine Stichwahl. Abweichend von Absatz 4 findet die Wahl zwischen den von der Stimmengleichheit betroffenen Bewerbern statt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie verbliebene Sitze noch zu vergeben sind. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

(7) Beim Ausscheiden eines Mitgliedes rückt der nächste, nicht berücksichtigte Bewerber mit den meisten Stimmen nach.

(8) Ist kein Nachrücker vorhanden, können weitere Mitglieder dem Stadtrat zur Wahl vorgeschlagen werden. Bei Wahl des Bewerbers hat dieser bis zum Ende der regulären Wahlperiode einen Sitz im Seniorenbeirat inne.

(9) Die Mitglieder bleiben im Amt bis ein neuer Seniorenbeirat der Stadt Eisfeld gewählt ist.

Artikel 2

Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung am 13.03.2025 in Kraft

Eisfeld, den 28.03.2025

Christoph Bauer  —  - Siegel -

Bürgermeister

Bekanntmachungsnachweise:

Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.