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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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​​​​​​​Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der von der Stadt Eisfeld durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform

Verwaltungsvorschrift der Stadt Eisfeld vom 20.03.2026

I.

Gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Eisfeld, den 20.03.2026

Christoph Bauer

Bürgermeister ⇔ - Siegel -

Bekanntmachungsnachweise:

Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.