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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung des Ehrenamtes in der Stadt Eisfeld

Inhalt

§ 1

Grundsatz⤄2

§ 2

Höhe der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Museumsführer des Museums Otto-Ludwig der Stadt Eisfeld⤄2

§ 3

Höhe der Aufwandsentschädigung für weitere ehrenamtlich Tätige⤄2

§ 4

Inkrafttreten⤄2

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), in der derzeit geltenden Fassung, erlässt die Stadt Eisfeld, aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Eisfeld vom 26.02.2026, die folgende Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung des Ehrenamtes in der Stadt Eisfeld:

§ 1 Grundsatz

Die Stadt Eisfeld kann eine Aufwandsentschädigung als Ehrenamtspauschale an natürliche Personen gewähren, die ehrenamtlich und gemeinnützig i.S.d. § 52 der Abgabenordnung (AO) für die Stadt Eisfeld tätig werden.

§ 2 Höhe der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Museumsführer des Museums Otto-Ludwig der Stadt Eisfeld

(1)

Die Museumsführer erhalten für jeden durchgeführten Museumsdienst eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €.

(2)

Ein Museumsdienst muss sich dabei über mindestens vier Stunden erstrecken.

(3)

Es dürfen von einem Museumsführer nicht mehr als zwei Museumsdienste in einem Monat geleistet werden.

§ 3 Höhe der Aufwandsentschädigung für weitere ehrenamtlich Tätige

An weitere ehrenamtlich Tätige kann jeweils eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 960,00 € im Jahr gezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung wird nach dem jeweiligen Aufwand der einzelnen Tätigkeiten für ein Objekt durch den Bürgermeister in Abstimmung mit dem Kultur- und Sozialausschuss (KSA) festgelegt.

Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten können insbesondere sein:

-

Pflege von städtischem Grün,

-

Aufsicht und Pflege von Spielplätzen und städtischen Anlagen,

-

Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen

Mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung sind alle Aufwendungen des ehrenamtlich Tätigen abgegolten.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung des Ehrenamtes in der Stadt Eisfeld vom 14.02.2022 außer Kraft.

Eisfeld, den ………………….

Christoph Bauer

Bürgermeister ⇔ - Siegel -

Bekanntmachungsnachweise:

Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.