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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungüber die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Stadt Eisfeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Stadt Eisfeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 die Aufnahme der Bewerber auf die Vorschlagsliste der Stadt Eisfeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

24.05.2013 bis 31.05.2023

zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, Sekretariat während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag 9.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr) aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist (bis einschließlich 06.06.2023), schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Eisfeld, den 12.05.2023

Sven Gregor

Bürgermeister