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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Nichtamtlicher Teil
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Straßenreinigung vor jeden Sonn- und Feiertag - besonders zu Pfingsten

Besonders zu den Pfingstfeiertagen wollen wir uns und den Gästen des Kuhschwanzfestes eine saubere Stadt präsentieren.

Aus diesem Grund möchten wir hiermit nochmals an alle Grundstückseigentümer appellieren, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisfeld die Gehwege als auch der Rinnstein wöchentlich vor einem Sonn- und Feiertag zu reinigen sind.

Dazu gehört auch, dass das Unkraut auf dem Gehweg bzw. im Rinnstein zu entfernen ist. Immer wieder müssen wir feststellen, dass neu gepflasterte Bürgersteige nicht vom Unkraut befreit werden und so bereits nach kurzer Zeit unansehnlich werden. Das trifft sowohl für die Stadt Eisfeld, aber auch für die Ortsteile zu. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Randstreifen zwischen den Grundstücken und der Fahrbahn. Diese sind vom Grundstückseigentümer zu mähen und sauber zu halten. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt wurde festgestellt, dass die meisten Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Jedoch gibt es auch einige Wenige, die ihre Reinigungspflicht nicht, mangelhaft oder nur unregelmäßig erfüllen.

Auch vor unbebauten Grundstücken ist der Grundstückseigentümer für die Sauberkeit verantwortlich, das wird oft vergessen.

Die Stadt Eisfeld hat die Straßenreinigung per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Deshalb werden auch im Stadtgebiet keine Reinigungsgebühren erhoben.

Fegen wir gemeinsam den Dreck weg - jeder vor seinem Grundstück.

Hedwig

Ordnungsamt Eisfeld