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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Nichtamtlicher Teil
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Informationen des Ordnungsamtes - öffentliche Abfallbehälter

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen oder in öffentlichen Anlagen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z.B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt werden dürfen. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll ist verboten (§ 7 Absatz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Eisfeld). Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung!