Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen oder in öffentlichen Anlagen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z.B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt werden dürfen. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll ist verboten (§ 7 Absatz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Eisfeld). Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung!