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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilbürgermeister

für die Ortsteile Bockstadt-Herbartswind, Harras, Hirschendorf, Sachsenbrunn (gemeinsam für die Ortsteile Sachsenbrunn, Friedrichshöhe, Saargrund, Schirnrod, Stelzen, Tossenthal und Weitesfeld) und Waffenrod-Hinterrod

Der Wahlausschuss der Stadt Eisfeld hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilbürgermeister für die Ortsteile Bockstadt-Herbartswind, Harras, Hirschendorf, Sachsenbrunn (gemeinsam für die Ortsteile Sachsenbrunn, Friedrichshöhe, Saargrund, Schirnrod, Stelzen, Tossenthal und Weitesfeld) und Waffenrod-Hinterrod als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) hat jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Stadtwahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Der Inhalt der Erklärung der Bewerber ist nachfolgend abgedruckt.

Weiterhin wurde von allen Bewerbern erklärt, dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden sind und ihnen die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

A. Ortsteil Bockstadt-Herbartswind

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

B. Ortsteil Harras

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

C. Ortsteil Hirschendorf

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

D. Ortsteil Sachsenbrunn (gemeinsam für die Ortsteile Sachsenbrunn, Friedrichshöhe, Saargrund, Schirnrod, Stelzen, Tossenthal und Weitesfeld)

E. Ortsteil Waffenrod-Hinterrod

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Eisfeld, den

J. Liebermann

Wahlleiter