1.
Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
Wahl zum Europäischen Parlament
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde ist in folgende 11 Wahlbezirke eingeteilt:
| Wahlbezirk Nr. | Bezeichnung des Wahlbezirks | Bezeichnung des Wahlraums | barrierefrei |
| 1 | Eisfeld Rathaus | Rathaus Eisfeld Ratssaal (1. OG) Markstraße 2 98673 Eisfeld | X |
| 2 | Eisfeld Regelschule | Regelschule Eisfeld Aula Raum 1 Kirchplatz 6 98673 Eisfeld | X |
| 3 | Eisfeld Sozialstation | Sozialstation Eisfeld Neulehen 10 98673 Eisfeld | X |
| 4 | Eisfeld Kita Steudach | Kindertagesstätte „Pfiffikus“ Steudacher Weg 31 98673 Eisfeld | X |
| 5 | Harras | Gemeindehaus Harras Eisfelder Straße 1 98673 Eisfeld OT Harras |
|
| 6 | Hirschendorf | Gemeindehaus Hirschendorf Dorfstraße 38 98673 Eisfeld OT Hirschendorf |
|
| 7 | Waffenrod/Hinterrod | Gemeindehaus Waffenrod/Hinterrod Schulweg 31 98673 Eisfeld OT Waffenrod/Hinterrod |
|
| 8 | Bockstadt-Herbartswind | Gemeindehaus Bockstadt Münchhausen Allee 22 98673 Eisfeld OT Bockstadt/Herbartswind |
|
| 9 | Sachsenbrunn Grundschule | Grundschule Sachsenbrunn Klassenraum Werrastraße 30 98673 Eisfeld OT Sachsenbrunn |
|
| 10 | Sachenbrunn Tegut | Tegut Sachsenbrunn Werrastraße 71 98673 Eisfeld OT Sachsenbrunn | X |
| 11 | Sachsenbrunn Schirnrod | Schullandheim am Bleßberg Bleßbergstraße 60 98673 Eisfeld OT Schirnrod |
|
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09.06.2024 um 14.30 Uhr in
| Wahlbezirk Nr. | Bezeichnung | Arbeitsräume |
| 12 | Briefwahlbezirk 1 | Bibliothek, Marktplatz 1, 98673 Eisfeld |
| 13 | Briefwahlbezirk 2 | Schlossaal, Marktplatz 2, 98673 Eisfeld |
| 14 | Briefwahlbezirk 3 | Ratszimmer (EG), Marktstraße 2, 98673 Eisfeld |
zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in der der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt |
| oder | |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Eisfeld, den 02.05.2024
S. Gregor
Bürgermeister