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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eisfeld

Der Wahlausschuss der Stadt Eisfeld hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eisfeld als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) hat jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Stadtwahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Der Inhalt der Erklärung der Bewerber ist nachfolgend abgedruckt.

Weiterhin wurde von allen Bewerbern erklärt, dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden sind und ihnen die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Eisfeld, den 02.05.2024

J. Liebermann

Wahlleiter