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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld“ der Stadt Eisfeld

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans (Quelle: DTK 10 vom 29.03.2023 © GeoBasis-DE/LGB (2025), dl-de/by-2-0)

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld“ gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung beschlossen.

Die Lage und Abgrenzung des ca. 16 ha großen Geltungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Das Plangebiet ist in 1,5 km Entfernung nordwestlich der Kernstadt von Eisfeld gelegen, an der Grenze zur Gemeinde Auengrund, westlich der Autobahn (A) 73. Das Pangebiet ist umgeben von landwirtschaftlichen Flächen, Feldwegen, Hecken und Bäumen. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die Eisfelder Straße, mit einer unter Naturschutz stehenden Allee begrenzt. Direkt angrenzende befindet sich nordöstlich der Steinbruch Eisfeld. Die Flächen des Plangebiets werden derzeit landwirtschaftlich genutzt; durch das Plangebiet verläuft eine 20-kV-Freileitung.

 

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c und 8 bis 10a BauGB mit der Durchführung einer Umweltprüfung. Der Entwurf zur erneuten Beteiligung des Bebauungsplans beabsichtigt im Wesentlichen die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, um die Photovoltaik-Freiflächenanlage und die dazugehörige Errichtung von Solarmodulen zu ermöglichen sowie einer Verkehrsfläche. Weitere Festsetzungen werden u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung getroffen.

Nach der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 wurde die Baugrenze angepasst, um keine Widersprüche zum zeichnerisch festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auszulösen und der Geltungsbereich angepasst. Die Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen und des Geltungsbereichs wurde zum Anlass genommen, weitere Änderungen und Ergänzungen in den Festsetzungen vorzunehmen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Textliche Festsetzungen und Teil C: Vorhaben- und Erschließungsplan - einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom

11.05.2026 bis einschließlich dem 01.06.2026

unter der Internet-Adresse: https://www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/%C3%B6ffentlichebekanntmachungen.html eingesehen werden (www.stadt-eisfeld.de -> Leben und Wohnen -> Öffentliche Bekanntmachungen - Bebauungspläne)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im 1. Obergeschoss, Sitzungssaal des Rathaus / der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten ausgelegt:

Montag:

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus außerhalb der Sprechstundenzeiten wird nach Anmeldung unter Tel. 03686/39 020 oder per E-Mail stadtverwaltung@stadt-eisfeld.de gewährt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an Bauamt@stadt-eisfeld.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Eisfeld (Stadt Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Eisfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO sowie entsprechend der Bestimmungen des ThürDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Eisfeld, den 23.04.2026

C. Bauer

Bürgermeister