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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Eisfeld



Der Wahlausschuss der Stadt Eisfeld hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgende Wahlergebnisse festgestellt, die gemäß § 9 Absatz 6 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) und § 48 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO), in den jeweils gültigen Fassungen, öffentlich bekannt gemacht werden:

1. Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eisfeld

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

6 197

Wähler

4 273

Ungültige Stimmen

83

Gültige Stimmen

4 190

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Bauer, Christoph (Eisfelder Freie Wähler)

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

2. Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Eisfeld

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

6 197

Wähler

4 272

Ungültige Stimmen

12

Gültige Stimmen

4 160

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

3. Wahl der Ortsteilbürgermeister

A. Ortsteil Bockstadt-Herbartswind

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

230

Wähler

173

Ungültige Stimmen

40

Gültige Stimmen

133

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Kirchner, Kristin

Sie ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

B. Ortsteil Harras

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

476

Wähler

341

Ungültige Stimmen

11

Gültige Stimmen

330

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Müller, René

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

C. Ortsteil Hirschendorf

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

153

Wähler

121

Ungültige Stimmen

22

Gültige Stimmen

99

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Hopf, Norbert

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

D. Ortsteil Sachsenbrunn (gemeinsam für die Ortsteile Sachsenbrunn, Friedrichshöhe, Saargrund, Schirnrod, Stelzen, Tossenthal und Weitesfeld)

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

1 601

Wähler

1 145

Ungültige Stimmen

29

Gültige Stimmen

1 116

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Hartung, Mike (Freie Wählergemeinschaft Sachsenbrunn)

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

E. Ortsteil Waffenrod-Hinterrod

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

359

Wähler

289

Ungültige Stimmen

39

Gültige Stimmen

250

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Bauer, Christoph

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

4. Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates Sachsenbrunn (gemeinsam für die Ortsteile Sachsenbrunn, Friedrichshöhe, Saargrund, Schirnrod, Stelzen, Tossenthal und Weitesfeld)

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

1 601

Wähler

1 144

Ungültige Stimmen

31

Gültige Stimmen

1 113

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Eisfeld, den 03.06.2024

J. Liebermann

Wahlleiter