1.
Am 09.06.2024 findet die Stichwahl zum Landrat von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde bildet 11 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich in
| Wahl- bezirk Nr. | Bezeichnung des Wahlbezirks | Bezeichnung des Wahlraums | barriere- frei |
| 1 | Eisfeld Rathaus | Rathaus Eisfeld Ratssaal (1. OG) Markstraße 2 98673 Eisfeld | X |
| 2 | Eisfeld Regelschule | Regelschule Eisfeld Aula Raum 1 Kirchplatz 6 98673 Eisfeld | X |
| 3 | Eisfeld Sozialstation | Sozialstation Eisfeld Neulehen 10 98673 Eisfeld | X |
| 4 | Eisfeld Kita Steudach | Kindertagesstätte „Pfiffikus“ Steudacher Weg 31 98673 Eisfeld | X |
| 5 | Harras | Gemeindehaus Harras Eisfelder Straße 1 98673 Eisfeld OT Harras |
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| 6 | Hirschendorf | Gemeindehaus Hirschendorf Dorfstraße 38 98673 Eisfeld OT Hirschendorf |
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| 7 | Waffenrod/ Hinterrod | Gemeindehaus Waffenrod/Hinterrod Schulweg 31 98673 Eisfeld OT Waffenrod/ Hinterrod |
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| 8 | Bockstadt- Herbartswind | Gemeindehaus Bockstadt Münchhausen Allee 22 98673 Eisfeld OT Bockstadt/ Herbartswind |
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| 9 | Sachsenbrunn Grundschule | Grundschule Sachsenbrunn Klassenraum Werrastraße 30 98673 Eisfeld OT Sachsenbrunn |
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| 10 | Sachenbrunn Tegut | Tegut Sachsenbrunn Werrastraße 71 98673 Eisfeld OT Sachsenbrunn | X |
| 11 | Sachsenbrunn Schirnrod | Schullandheim am Bleßberg Bleßbergstraße 60 98673 Eisfeld OT Schirnrod |
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich in
| Wahl- bezirk Nr. | Bezeichnung | Arbeitsräume |
| 12 | Briefwahlbezirk 1 | Bibliothek, Marktplatz 1, 98673 Eisfeld |
| 13 | Briefwahlbezirk 2 | Schlossaal, Marktplatz 2, 98673 Eisfeld |
| 14 | Briefwahlbezirk 3 | Ratszimmer (EG), Marktstraße 2, 98673 Eisfeld |
Der Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem 09.06.2024, um 14.30 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstands durchführen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 09.06.2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 10.06.2024 um 9.00 Uhr bis voraussichtlich 15.00 Uhr, in folgenden Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
| Wahlbezirk | Wahlraum |
| 1 - Eisfeld Rathaus 2 - Eisfeld Regelschule 3 - Eisfeld Sozialstation 4 - Eisfeld Kita Steudach | Rathaus Eisfeld Markstraße 2 98673 Eisfeld |
| 5 - Harras | Gemeindehaus Harras Eisfelder Straße 1 98673 Eisfeld OT Harras |
| 6 - Hirschendorf | Gemeindehaus Hirschendorf Dorfstraße 38 98673 Eisfeld OT Hirschendorf |
| 7 - Waffenrod/Hinterrod | Gemeindehaus Waffenrod/Hinterrod Schulweg 31 98673 Eisfeld OT Waffenrod/Hinterrod |
| 8 - Bockstadt-Herbartswind | Gemeindehaus Bockstadt Münchhausen Allee 22 98673 Eisfeld OT Bockstadt/Herbartswind |
| 9 - Sachsenbrunn Grundschule 10 - Sachenbrunn Tegut 11 - Sachsenbrunn Schirnrod | Tegut Sachsenbrunn Werrastraße 71 98673 Eisfeld OT Sachsenbrunn |
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| Briefwahlbezirk |
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| 12 - Briefwahlbezirk 1 | Bibliothek, Marktplatz 1, 98673 Eisfeld |
| 13 - Briefwahlbezirk 2 | Schlossaal, Marktplatz 2, 98673 Eisfeld |
| 14 - Briefwahlbezirk 3 | Ratszimmer (Erdgeschoss), Marktstraße 2, 98673 Eisfeld |
9.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Eisfeld, den 03.06.2024
J. Liebermann
Wahlleiter