Ausgabe 6/2025
Nichtamtlicher Teil
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Information/ Erinnerung der Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist jährlich zum 30.06. fällig. Neue Bescheide ergehen nur bei Änderung des Nutzungsberechtigten oder Neuerwerb einer Grabstätte.
Gottfried
Friedhofsverwaltung