Flurneuordnung und Dorferneuerung Ahlstadt II
Gemeinde Meeder, Landkreis Coburg
Die Teilnehmergemeinschaft Ahlstadt II hat den Flurbereinigungsplan erstellt.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt.
| - | Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
| - | Verzeichnis der Flurstücke (Einlage) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen |
| - | Verzeichnis der Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG) |
| - | Nachweis über die Gemeindegrenzänderungen |
| - | Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan |
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan |
| - | Gebietskarte |
| - | Abfindungskarte |
| - | Festsetzungen über die Ausgleiche nach §§ 50 und 51 FlurbG |
| - | Fortführungsnachweis für Fischereirechte |
Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt:
Bestandsblatt (Einlage)
Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis)
Belastungsnachweis
Akt Dienstbarkeiten und Rechte
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden in der Verwaltung der Gemeinde Meeder, Bahnhofstr. 1, 96484 Meeder, vom 25.06.2025 mit 09.07.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden(https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php/).
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am
Donnerstag, 10.07.2025,
von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Ort: Gemeindehaus Ahlstadt (direkt neben der Kirche),
Weißengasse 2, 96484 Ahlstadt-Meeder,
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Ahlstadt II am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), zu stellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Ahlstadt II am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Bamberg, 02.04.2025
gez. Andrea Hofmann