Titel Logo
Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung   der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld" entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld" entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 13.03.3025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld" gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Kernstadt Eisfeld, zwischen der Eisfelder Straße nach Crock und dem Feldweg in Richtung Brünn. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan (Abbildung) dargestellt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 15,6 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ca. 20 MWp.

Der vom Stadtrat am 13.03.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus Planzeichnung mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) sowie Hinweisen und der Begründung mit Umweltbericht - wird in der Zeit

vom 10.06.2024 bis einschließlich 18.07.2025

auf der Internetseite der Stadt Eisfeld unter Leben & Wohnen (https://www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/%C3%B6ffentlichebekanntmachungen.html) veröffentlicht.

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums im Rathaus / der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal während der Sprechzeiten:

Montag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch

keine Sprechzeiten

Donnerstag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

einsehbar. Der Zugang zum Rathaus außerhalb der Öffnungszeiten wird nach Anmeldung unter Tel. 03686/39 020 oder per E-Mail stadtverwaltung@stadt-eisfeld.de gewährt.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 23. Mai 2025 (Datum des Poststempels) die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder elektronisch an die Stadtverwaltung Eisfeld zu senden

Stadt Eisfeld

Marktstraße 2

98673 Eisfeld

oder per E-Mail an Bauamt@stadt-eisfeld.de

oder unter dieser Adresse zur Niederschrift vorzutragen.

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Fachgutachten und sonstigen umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

1.

Begründung zum Bebauungsplan zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Landschaft, Immissionsschutz,

2.

Umweltbericht zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter, Sonstige Sachgüter, Abfälle und Abwasser, Nutzung erneuerbarer Energien, Belange der Wirtschaft und Belange der Versorgung

3.

Faunistische Erfassungen der Brutvögel, Reptilien und Amphibien im Rahmen des Projekts Solarpark Eisfeld - Am Steinbruch (PV141). Böscha GmbH, Hermsdorf, Okt./2024.

4.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Vorhaben Solarpark Eisfeld - Am Steinbruch (PV141). Böscha GmbH, Hermsdorf, Nov. 2024.

5.

Standort-Alternativen-Prüfung zu den Schutzgütern Landschaft, Fläche, Nutzung erneuerbarer Energien, Immissionsschutz

6.

Stellungnahmen des Landratsamtes Hildburghausen, vom 22.04.24 und 15.05.24 zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser/Gewässer, Landschaftsbild, Eingriffs-Ausgleich-Bilanz

7.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Weimar, vom 08.05.24 zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Standort/Landschaft

8.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar, vom 02.05.24, zu den Schutzgütern, Immissionsschutz (Lärm, Blendung), Sachgüter (Bergbau)

9.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, vom 22.04.24 zu den Schutzgütern Fläche und Boden (landwirtschaftlicher Ertrag), Sachgüter (Wirtschaftswege)

10.

Stellungnahme der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG: vom 08.05.24 und vom 22.11.24 zu dem Schutzgut: Sachgüter (Mittelspannungsleitung)

Hinweise

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren und anderer Vorschriften vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen: Die o.g. Planunterlagen werden zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Eisfeld o.g. Adresse öffentlich ausgelegt.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die freiwillige Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB).

In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am Veröffentlichungsort (Internetseite der Stadt Eisfeld und am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Eisfeld innerhalb der Öffnungszeiten zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Eisfeld, d. 28. Mai 2025

C. Bauer

Bürgermeister