Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Gesamtplan) beschlossen. Der Plan regelt unter anderem die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie (6.899 ha). Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2 ThürLPlG bekannt gemacht.
Zeitraum
- 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026
Online-Einsichtnahme unter:
www.regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen
Auslegung im Landratsamt Hildburghausen
Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Fachbereich Kreisentwicklung, Etage 2, Raum 2.05, Herr Fleck
Terminvereinbarung dringend erbeten unter: 03685/7818 7880
Dienstzeiten (außer an Feiertagen):
| Montag & Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr |
Stellungnahmen einreichen
Bürgerinnen und Bürger können Hinweise und Einwände im genannten Zeitraum einreichen:
| Per E-Mail (bevorzugt): | |
| Vor Ort: | Schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Landratsamt Hildburghausen. |
| Ausschlussfrist: | Stellungnahmen, die nach dem 20.07.2026 eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 5 ThürLPlG / § 9 Abs. 2 ROG). Es erfolgt keine individuelle Eingangsbestätigung oder Rückmeldung. |