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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwieder-herstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde: Eisfeld

Gemarkung: Eisfeld

Flur(en): 0

Flurstück(e): 2646

wurde eine

-

Grenzwiederherstellung

-

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

24.07.2023 bis 25.08.2023

in der Zeit von 08:00 Uhr

bis Mo-Do 16:00 Uhr, Fr bis 12:00 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst,

Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.