Geltungsbereich Vorgezogener Bebauungsplan Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ Stadt Eisfeld der Stadt Eisfeld
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 15.10.2020 mit dem Beschluss-Nr.: StaR/07/2020 in der öffentlichen Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ der Stadt Eisfeld beschlossen.
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 29.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält.
Vom 15.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
durch Veröffentlichung im Internet unter www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/öffentliche-bekanntmachungenen-bebauungspläne.html auf der Homepage der Stadt Eisfeld zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten und Anregungen zum Entwurf vorzubringen.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans auch in der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, im Sitzungssaal des Eisfelder Rathauses, 1 Obergeschoss während der Dienststunden / Öffnungszeiten, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
| Mittwoch: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung) |
| Donnerstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Eisfeld sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Stadt Eisfeld unter www.stadt-eisfeld.de zu beachten.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03686/390241 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Eine elektronische Datenübermittlung bezüglich der Stellungnahme wird als Vorzugsvariante der Meinungsäußerung unter der E-Mail bauamt@stadt-eisfeld.de favorisiert. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
| I. | Aus dem Umweltbericht |
Im Umweltbericht erfolgt die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter und es sind darüber hinaus für die Schutzgüter Informationen verfügbar:
| Mensch - | Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung |
| Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt - | Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung / grünordnerische Festsetzungen |
| Boden und Landwirtschaft- | Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet |
| Klima / Hydrologie- | Informationen zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern, Grundwasser |
| Landschaft- | Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes |
Naturräumliche Einordnung, Schutzgebiete und schützenswerte Biotope nach 18 ThürNG
Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen
Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
Auflistung der zu überplanenden Flächenanteile
| II. | Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) |
Landratsamt Hildburghausen - Naturschutzbehörde vom 12.04.2023
Auflagen zur Kompensation von Flächen und Vegetation
Darstellung im Umweltbericht
Landratsamt Hildburghausen - Wasserbehörde vom 12.04.2023
Keine Trinkwasserschutzgebiete, keine Überschwemmungsgebiete,
Landratsamt Hildburghausen - Bodenschutzbehörde vom 12.04.2023
keine Altlastenverdachtsfläche
Landratsamt Hildburghausen - Immissionsschutzbehörde/Abfallbehörde/Abfallwirtschaft/Kreisentwicklungplanung/Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde/Amt für Gebäudewirtschaft/Ordnungsamt vom 12.04.2023
Keine Gutachten erforderlich, Mischgebiet soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, Abwägung durch Stadt Eisfeld- Festlegung Flächenanteile als Mischgebiet bleiben erhalten, da Nutzungsanforderungen dazu bestehen
SG Abfallwirtschaft
fordert zur Müllentsorgung innerhalb des ausgewiesenen Gebietes Wendehammer - Einarbeitung in vorliegenden B-Plan
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 14.03.2023
Abteilung 6 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung 7 Immissionsüberwachung, Bodenschutz und Altlasten
Hinweise auf stillgelegte Deponie innerhalb von 500 m
Aufnahme in Umweltbericht - Entfernung allerdings über 500 m, keine Beachtung
ThüringenForst vom 09.03.2023
keine forstfachlichen Einwände
Regionalbauernverband Südthüringen (RBV) e. V. vom 17.03.2023
keine Betroffenheit
GUV „Obere Werra / Schleuse“ vom 16.02.2023
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum TLLLR vom 20.03.2023
keine Betroffenheit
Eisfeld, den 01.07.2024
Christoph Bauer — - Siegel -
Bürgermeister