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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Geltungsbereich Vorgezogener Bebauungsplan Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ Stadt Eisfeld der Stadt Eisfeld

über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 zum Entwurf des Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ der Stadt Eisfeld

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 15.10.2020 mit dem Beschluss-Nr.: StaR/07/2020 in der öffentlichen Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Wohngebiet / Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ der Stadt Eisfeld beschlossen.

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 29.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält.

Vom 15.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

durch Veröffentlichung im Internet unter www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/öffentliche-bekanntmachungenen-bebauungspläne.html auf der Homepage der Stadt Eisfeld zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten und Anregungen zum Entwurf vorzubringen.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans auch in der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, im Sitzungssaal des Eisfelder Rathauses, 1 Obergeschoss während der Dienststunden / Öffnungszeiten, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

Donnerstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bezüglich der persönlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Eisfeld sind die jeweils aktuell gültigen Hinweise auf der Homepage der Stadt Eisfeld unter www.stadt-eisfeld.de zu beachten.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03686/390241 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Eine elektronische Datenübermittlung bezüglich der Stellungnahme wird als Vorzugsvariante der Meinungsäußerung unter der E-Mail bauamt@stadt-eisfeld.de favorisiert. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I.

Aus dem Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgt die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter und es sind darüber hinaus für die Schutzgüter Informationen verfügbar:

Mensch -

Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung

Tiere / Pflanzen

/ biologische

Vielfalt -

Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung / grünordnerische Festsetzungen

Boden und

Landwirtschaft-

Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet

Klima /

Hydrologie-

Informationen zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern, Grundwasser

Landschaft-

Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes

Naturräumliche Einordnung, Schutzgebiete und schützenswerte Biotope nach 18 ThürNG

Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung

Auflistung der zu überplanenden Flächenanteile

II.

Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Landratsamt Hildburghausen - Naturschutzbehörde vom 12.04.2023

Auflagen zur Kompensation von Flächen und Vegetation

Darstellung im Umweltbericht

Landratsamt Hildburghausen - Wasserbehörde vom 12.04.2023

Keine Trinkwasserschutzgebiete, keine Überschwemmungsgebiete,

Landratsamt Hildburghausen - Bodenschutzbehörde vom 12.04.2023

keine Altlastenverdachtsfläche

Landratsamt Hildburghausen - Immissionsschutzbehörde/Abfallbehörde/Abfallwirtschaft/Kreisentwicklungplanung/Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde/Amt für Gebäudewirtschaft/Ordnungsamt vom 12.04.2023

Keine Gutachten erforderlich, Mischgebiet soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, Abwägung durch Stadt Eisfeld- Festlegung Flächenanteile als Mischgebiet bleiben erhalten, da Nutzungsanforderungen dazu bestehen

SG Abfallwirtschaft

fordert zur Müllentsorgung innerhalb des ausgewiesenen Gebietes Wendehammer - Einarbeitung in vorliegenden B-Plan

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 14.03.2023

Abteilung 6 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung 7 Immissionsüberwachung, Bodenschutz und Altlasten

Hinweise auf stillgelegte Deponie innerhalb von 500 m

Aufnahme in Umweltbericht - Entfernung allerdings über 500 m, keine Beachtung

ThüringenForst vom 09.03.2023

keine forstfachlichen Einwände

Regionalbauernverband Südthüringen (RBV) e. V. vom 17.03.2023

keine Betroffenheit

GUV „Obere Werra / Schleuse“ vom 16.02.2023

keine Betroffenheit

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum TLLLR vom 20.03.2023

keine Betroffenheit

Eisfeld, den 01.07.2024

Christoph Bauer  —  - Siegel -

Bürgermeister