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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Wahl eines ehrenamtlichen Stadtbrandmeisters / Stellv. Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Eisfeld

Zur Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eisfeld lade ich, gemäß § 19 Absatz 1 Satzung der Stadt Eisfeld über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst, alle aktiven Angehörigen recht herzlich ein.

Die Wahlversammlung findet am Freitag, 28.08.2026 um 19.00 Uhr im Otto-Ludwig-Festsaal in Eisfeld statt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Bestimmung des Wahlleiters

3.

Wahl eines Stadtbrandmeisters

4.

Wahl eines Stellvertretenden Stadtbrandmeisters

5.

Verschiedenes

Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters sind die Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Eisfeld.

Bewerbungen sind mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich dem Bürgermeister einzureichen (bis 13.08.2026). Über die Zulassung des Wahlvorschlags entscheidet der Bürgermeister. Bei Nichtwahl eines Bewerbers kann sich derjenige während der Wahlversammlung für untergeordnete Führungsfunktionen bewerben.

Eisfeld, den 26.06.2026

Christoph Bauer

Bürgermeister