Die Teilnehmergemeinschaft Roßfeld-Rudelsdorf hat den Flurbereinigungsplan erstellt.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt:
| - | Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
| - | Verzeichnis der Flurstücke (Einlage) |
| - | Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan |
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan |
| - | Gebietskarte |
| - | Abfindungskarte |
Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt:
| - | Bestandsblatt (Einlage) |
| - | Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis) |
| - | Belastungsnachweis |
| - | Akt Dienstbarkeiten und Rechte |
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden in der Verwaltung der Stadt Bad Rodach, Markt 1, 96476 Bad Rodach, vom 23.09.2024 mit 07.10.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden
(https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php/).
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am
Dienstag, 08.10.2024,
von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Ort: Gemeindesaal in Roßfeld,
Streufdorfer Straße 18, 96476 Bad Rodach,
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Roßfeld-Rudelsdorf am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), zu stellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Roßfeld-Rudelsdorf am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Bamberg, 09.07.2024
gez. Andrea Hofmann