Vorstellung zum 1. Seniorentag des Landkreises 2022
Bundesweit existieren in Deutschland ca. 800 Betreuungsvereine. In Thüringen sind das 18 - zwei wurden vor kurzem neu gegründet. Einer davon im Landkreis Hildburghausen.
Auf Anfrage des Landkreises Hildburghausen im Zuge der Gesetzreform der rechtlichen Betreuung zum 1. Januar 2023 wurde der Südthüringer Betreuungsverein im Juni 2022 mit seinem Sitz in Hildburghausen gegründet. In Vorfeld der Gründung wurden viele Gespräche geführt, um die benötigten Voraussetzungen zu schaffen. Aus der Grundlage der Daseinsvorsorge haben sich die Städte Eisfeld und Heldburg als Gründungsmitglieder eingebracht. Mitgliedschaft weiterer Gemeinden wird angestrebt, da es klar ist, dass immer mehr Bewohner unseres Landkreises auf die entsprechende Unterstützung angewiesen sind.
Von Anfang an hat sich Herr Sven Gregor aktiv dafür eingesetzt, zusammen mit der Geschäftsführung, Frau Iryna Graf und anderen Mitgründern den Betreuungsverein ins Leben zu rufen. Er hat den Verein bis zu seiner Wahl als Landrat im Juni 2024 federführend als Vorstandsvorsitzer begleitet und aufgebaut. Nun hat sein Nachfolger im Amt des Bürgermeisters der Stadt Eisfeld, Herr Christoph Bauer, die Rolle des Vorstandsvorsitzenden zum 1. Juli 2024 übernommen.
Mit der Gründung und der Aufnahme seiner Tätigkeit ein Jahr nach der Gründung, im Juli 2023 konnte eine Lücke auf dem Gebiet Beratung, Fortbildung und Schulung zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigten geschlossen werden. Diese Tätigkeit ist eine der zwei Säulen der Vereinsarbeit, die im neuen Betreuungsorganisationsgesetz bestimmt wird.
Als zweite Säule seiner Arbeit, übernimmt der Betreuungsverein im Auftrag der zuständigen Amtsgerichte rechtliche Betreuungen. Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins - Vereinsbetreuer - unterstützen somit die zu betreuenden Menschen, die auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln (gem. § 1814 BGB). Die Betreuer setzen sich dafür ein, dass die oft unsichtbaren, alleinstehenden, kranken oder behinderten Menschen durch die Betreuung eine Möglichkeit der Teilhabe und der Selbstbestimmung erlangen.
Der Betreuungsverein setzt stark auf Qualität in der Beratung, Schulung und Betreuungsführung. Als Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Thüringens und im Bundesverband der Berufsbetreuer steht der Verein in kontinuierlichem Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuungsvereinen Landes- und Bundesweit, er orientiert sich an die Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands und liegt einsprechende interne Qualitätsregelungen seiner Arbeit zugrunde. Die Aufsicht und Kontrolle über die Tätigkeit des Betreuungsverein wird sowohl durch die internen Strukturen - Vorstand und Mitgliederversammlung, als auch durch die externen - Amtsgerichte, Betreuungsbehörden, Rechnungsprüfer - ausgeübt.
Südthüringer Betreuungsverein:
Der Verein
ist Ansprechpartner in Fragen zur rechtlichen Betreuung und Vollmachtvorsorge für Betroffene, Angehörige, ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte, kommunale Träger, Wohlfahrtsverbände, Ämter und Behörden, Geldinstitute und Agenturen.
Beratung: Betreuungsverein berät breite Öffentlichkeit zu den Schwerpunktthemen: Einzelberatungen und Vorträge zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung sind möglich.
Finanziert wird der Südthüringer Betreuungsverein von Land, Landkreis und den Vergütungen der Vereinsbetreuungen.
Sprechzeiten
Dienstag/Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr. (0 36 85) 4 05 00 11 oder E-Mail info@sthbv-hbn.com
Ihre Ansprechpartnerin
Iryna Graf
Mobil. 0176 67689404
Tel. 03685 405 0011
Fax. 03685 4051610
E-Mail. iryna.graf@sthbv-hbn.com