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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Eisfeld für die Benutzung der Stadtbibliothek Eisfeld

Aufgrund §§ 19 Absatz 1 und 20 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S.41) sowie der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils geltenden Fassungen, erlässt die Stadt Eisfeld, aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Eisfeld vom 22.05.2025, die folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Eisfeld für die Benutzung der Stadtbibliothek Eisfeld:

Artikel 1

Die Gebührensatzung der Stadt Eisfeld für die Benutzung der Stadtbibliothek Eisfeld vom 25.02.2020 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Eisfeld Nr. 3/2020) wird wie folgt geändert:

1. Der § 2 erhält folgende Fassung:

„§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit der Ausstellung der Benutzerkarte, die übrigen Gebühren mit der Verwirklichung des gebührenpflichtigen Tatbestandes.

(2) Die Benutzungsgebühr wird mit der Ausstellung der Benutzerkarte und Mitteilung der festgesetzten Höhe fällig, die übrigen Gebühren und Auslagen werden fällig mit Verwirklichung des gebührenpflichtigen Tatbestandes und Mitteilung der festgesetzten Höhe.“

2. Die Anlage „Gebührenverzeichnis“ wird wie folgt geändert:

„Gebührenverzeichnis

1. Jahresbenutzungsgebühr

1.1.

Erwachsene

20,00 €

1.2.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Auszubildende und Studenten

7,50 €

1.3.

Familien (gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe c)

25,00 €

2. Gebühren für Leihfristüberschreitung

pro Medium und angefangene Woche

2.1.

Benutzer ab vollendetem 16. Lebensjahr

2,00 €

2.2.

Kinder bis 16. Lebensjahr, Schüler, Auszubildende und Studenten

1,00 €

2.3.

Säumnisgebühren, Rückgabeerinnerungen, Bescheide

2.3.1.

Bearbeitungsgebühr 1. und 2. Rückgabeerinnerung (jeweils)

1,50 €

2.3.2.

Bearbeitungsgebühr Gebührenbescheid für Leifristenüberschreitung

15,00 €

2.3.3.

Bearbeitungsgebühr Rückgabebescheid für den Medienersatz

30,00 €

3. Leihverkehr

3.1.

Fernleihbestellungen pro Bestellung

2,00 €

3.2.

Verlängerung der Leihfrist pro Fernleihvorgang

1,00 €

3.3.

Fernleihbestellung im Bibliotheksverbund pro Bestellung

1,00 €

3.4.

Säumnisgebühren, Rückgabeerinnerungen,

Bescheide

3.4.1.

Bearbeitungsgebühr 1. und 2. Rückgabeerinnerung (jeweils)

1,50 €

3.4.2.

Bearbeitungsgebühr Gebührenbescheid für Leifristenüberschreitung

15,00 €

3.4.3.

Bearbeitungsgebühr Rückgabebescheid für den Medienersatz

30,00 €

Zusätzlich sind für 3.1 bis 3.2 alle Auslagen

für Verpackung und Versand zu erstatten.

4. Ersatz für Verlust oder stark beschädigte Medien

4.1.

Bei Verlust ist der Anschaffungsprei (Neuwert) zu ersetzen

4.2.

Gebühr für veränderte, beschädigte und beschmutzte Medien

10,00 €

4.3.

Einarbeitungskosten für Ersatz verlorener oder unbrauchbare Medien

15,00 €“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Eisfeld, den 27.06.2025

Christoph Bauer  —  - Siegel -

Bürgermeister

Bekanntmachungsnachweise:

Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.