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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Nichtamtlicher Teil
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Hinweis des Ordnungsamtes - Straßenreinigung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass gemäß der §§ 2 und 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisfeld jeder Eigentümer für die Straßenreinigung und das Entfernen von Unkraut vor seinem Grundstück verantwortlich ist (Verpflichtung kann auch auf die Mieter übertragen werden). Damit leisten Sie einen Beitrag zur Verschönerung der Stadt- und Ortsbilder.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!