Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Sämtliche Mitglieder des Stadtrates wurden geladen: Ja
Die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: Nein
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 21
Anwesende Mitglieder des Stadtrates (zum Zeitpunkt der Prüfung): 18
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates anwesend: Ja
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates beschlussfähig: Ja
StaR/034/2026
Umbau, Sanierung und Umnutzung zu 2 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit, Anbau Balkonanlage, Gemarkung Eisfeld, Flur 0, Flurstück 96
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau, die Sanierung und die Umnutzung zu zwei Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit sowie für den Anbau einer Balkonanlage auf dem Flurstück 96 der Gemarkung Eisfeld gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 19
Zustimmung: 19
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
StaR/035/2026
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld“ der Stadt Eisfeld
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld beschließt:
| 1. | Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander sowie gegeneinander unter Berücksichtigung aller Fachuntersuchungen (Anlage 6) werden die Abwägungsvorschläge gemäß Anlage 1 zu den während der frühzeitigen, förmlichen und erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 BauGB, der frühzeitigen, förmlichen und erneuten Beteiligungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach den §§ 4 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld“ gebilligt. |
| 2. | Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld“ - bestehend aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Textliche Festsetzungen (Anlage 2) und Teil C: Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) - wird als Satzung beschlossen. |
| 3. | Die Begründung (Anlage 4) und der Umweltbericht (Anlage 5) werden gebilligt. |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Solare Strahlungsenergie „PV-FFA Am Steinbruch Eisfeld“ zur Genehmigung beim Landratsamt Hildburghausen einzureichen und die Genehmigung nach Erteilung bekanntzumachen. |
| 5. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen. |
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 19
Zustimmung: 18
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
StaR/036/2026
Stellungnahme zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme zum 2. Entwurf des Regioanalplans Südwestthüringen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 19
Zustimmung: 18
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
gez.: Christoph Bauer, Bürgermeister -Siegel-