Titel Logo
Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16.Dezember 2008 (GVBl.S.574) in der jeweils geltenden Fassung

Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Eisfeld

Gemarkung:

Eisfeld

Flur(en):

/

Flurstück(e):

107, 108, 115, 116, 117, 352/5, 352/7, 352/9, 352/28, 352/29, 364/1, 364/3, 364/5, 365/1, 365/3, 365/5, 365/6, 365/8, 365/9, 365/10, 365/11, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 397, 398, 400/1, 400/2, 400/3, 402, 404, 421, 422, 432, 441, 444, 445, 448, 452, 453, 454/1, 454/2, 454/7, 461/8, 544, 545/1, 545/2, 546, 569, 570, 571, 577, 578, 579, 583, 584, 591/8, 591/9, 591/10, 591/12, 591/15, 688/13, 688/14, 688/15, 688/16, 981/1, 981/2, 981/4, 982/1, 982/2 und ggf. Nachbarflurstücke

Lagebezeichnung:

Werra, Am Wehr, Untere Gasse, Neumarkt, An der Zent, Oberend, Justus-Jonas-Straße, Brückengasse, Am Hofsteg, Umkehr, Mühlgraben, Schwarzburger Straße,

Antragsteller:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 25.09.2023 erfolgt auf den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Es sollen Grenzpunkte an o.g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.

Wir bitten Sie, uns ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu Ihren Flurstücken zu gewähren.

Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.

Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein.

Eine Teilnahme ist nicht erforderlich.

Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Referatsbereichsleiter