| Gemeinde: | Eisfeld |
| Gemarkung: | Eisfeld |
| Flur(en): | / |
| Flurstück(e): | 107, 108, 115, 116, 117, 352/5, 352/7, 352/9, 352/28, 352/29, 364/1, 364/3, 364/5, 365/1, 365/3, 365/5, 365/6, 365/8, 365/9, 365/10, 365/11, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 397, 398, 400/1, 400/2, 400/3, 402, 404, 421, 422, 432, 441, 444, 445, 448, 452, 453, 454/1, 454/2, 454/7, 461/8, 544, 545/1, 545/2, 546, 569, 570, 571, 577, 578, 579, 583, 584, 591/8, 591/9, 591/10, 591/12, 591/15, 688/13, 688/14, 688/15, 688/16, 981/1, 981/2, 981/4, 982/1, 982/2 und ggf. Nachbarflurstücke |
|
|
| Lagebezeichnung: | Werra, Am Wehr, Untere Gasse, Neumarkt, An der Zent, Oberend, Justus-Jonas-Straße, Brückengasse, Am Hofsteg, Umkehr, Mühlgraben, Schwarzburger Straße, |
| Antragsteller: | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 25.09.2023 erfolgt auf den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Es sollen Grenzpunkte an o.g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.
Wir bitten Sie, uns ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu Ihren Flurstücken zu gewähren.
Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.
Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein.
Eine Teilnahme ist nicht erforderlich.
Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Henry Waurick
Referatsbereichsleiter