Das Ordnungsamt weist erneut darauf hin, dass entsprechend der Sondernutzungssatzung der Stadt Eisfeld die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen (z.B. öffentliche Plätze, Straßen, Gehwege, Randstreifen) genehmigungs- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzung im Sinne der o.g. Satzung sind insbesondere:
Sollten bzw. wollen Sie öffentlichen Verkehrsraum, z.B. wegen einer bevorstehenden Baumaßnahme in Anspruch nehmen, können Sie sich vorher mit dem Ordnungsamt Eisfeld oder direkt mit der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Hildburghausen in Verbindung setzen.
Im Anschluss an die Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung Gebühren durch die Stadt Eisfeld erhoben.
Wir weisen nochmals alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass in den Gehweg bzw. Straßenbereich ragende Hecken, Büsche und Bäume vom Grundstückeigentümer bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen, um Gefährdungen für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Außerdem sind Gehwege bis zu einer lichten Höhe von 2,5 m von überhängenden Ästen frei zu halten. Für den Fahrbahnbereich gilt, dass Anpflanzungen mindestens bis 0,50 m zur Fahrbahn und in einer lichten Höhe von 4,00 m über der Fahrbahn ausgeschnitten bzw. zurückgeschnitten sein müssen.
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Feuerwerk der Kategorie 2, auch als klassisches Silvesterfeuerwerk bekannt, ausschließlich in der Silvesternacht verwendet werden darf. Außerhalb dieser Zeit, also vom 2. Januar bis 30. Dezember ist dies nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Sollten Sie also den Wunsch haben, zu Familien- und Firmenfeiern oder sonstigen Anlässen ein Kleinfeuerwerk zu verwenden, muss dies bewilligt werden.
Wenden Sie sich deshalb mindestens 2 Wochen vorher an das zuständige Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Ohne Ausnahmegenehmigung kann ein Kleinfeuerwerk außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember bis 1. Januar) ein Bußgeld von bis zu 10.000 € nach sich ziehen. Denken Sie also bei Ihrer nächsten Feierlichkeit daran, sonst kann´s teuer werden!
Danilo Hedwig
Ordnungsamt