Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Sämtliche Mitglieder des Stadtrates wurden geladen: Ja
Die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: Nein
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 21
Anwesende Mitglieder des Stadtrates (zum Zeitpunkt der Prüfung): 13
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates anwesend: Ja
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates beschlussfähig: Ja
StaR/023/2024
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2024
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2024.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/024/2024
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren]
Beschluss:
| Der Stadtrat der Stadt Eisfeld beschließt: | |
| 01 | Der Stadtrat der Stadt Eisfeld beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung und dem Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 15
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 2
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/025/2024
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren]
Beschluss:
| Der Stadtrat der Stadt Eisfeld beschließt: | |
| 01 | Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Eisfeld den Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], in der Fassung vom 08.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen, als Satzung. |
| 02 | Die Begründung zum Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] vom 08.05.2024 wird gebilligt. |
| 03 | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 15
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 2
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/026/2024
Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans für das Wohngebiet/ Mischgebiet "Ludwig-Jahn-Straße" der Stadt Eisfeld
Beschluss:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplans für das Wohngebiet/ Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht wird gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplans mit seinen Bestandteilen ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Einsicht kann ebenfalls in die umweltrelevanten Stellungnahmen genommen werden. Ort und Dauer der Auslegung sind vorher ortsüblich bekanntzumachen, mit dem Hinweis darauf, dass während dieser Auslegungsfrist von jedermann Anregungen zum Planentwurf vorgebracht werden können. |
| 3. | Zum Entwurf des Bebauungsplans sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen. |
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 15
Zustimmung: 15
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/027/2024
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Eisfeld für das Haushaltsjahr 2024
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem darin festgesetzten Nachtragshaushaltsplan.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 17
Zustimmung: 17
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/028/2024
Büroneubau, Flurstücke 656/1 und 654/6 der Gemarkung Eisfeld
Beschluss:
Der Stadtrat befürwortet den Büroneubau auf den Flurstücken 656/1 und 654/6 der Gemarkung Eisfeld.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 17
Zustimmung: 17
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/029/2024
Carportanbau an die vorhandene Garage, Flurstück 215 der Gemarkung Schwarzenbrunn
Beschluss:
Der Stadtrat befürwortet den Anbau eines Carports an die bestehende Garage auf dem Flurstück 215 der Gemarkung Schwarzenbrunn.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 17
Zustimmung: 17
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/030/2024
Vergabe von Leistungen für den Kauf eines gebrauchten Multifunktionsfahrzeuges mit Anbaugeräten
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld beschließt in seiner Sitzung am 30.05.2024, die Leistungen für den Kauf eines gebrauchten Multifunktionsfahrzeuges mit Anbaugeräten an die Firma Diez Fördertechnik und Systeme GmbH, An der Müß 15, 96515 Sonneberg mit einer Angebotssumme von 90.000,00 € brutto zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 17
Zustimmung: 17
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
StaR/031/2024
Vergabe von Leistungen für den Kauf eines Hängers
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld beschließt in seiner Sitzung am 30.05.2024, die Vergabe von Leistungen für den Kauf eines Anhängers an die Firma DGS GmbH, Bahnhofstraße 13, 99100 Döllstädt mit einer Angebotssumme von 36.196,23 € brutto zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 17
Zustimmung: 16
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
keine
gez.: Sven Gregor, Bürgermeister — -Siegel-