Im Amtsblatt 12/2022 vom 18. November 2022 ist ein Fehler unterlaufen.
Hier die richtige Vorankündigung
Wichtige Information für alle Haushalte der Gemeinde Witterda
Vorbehaltlich der von der Gemeinde Witterda zu beschließenden 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda, wird die Gemeinde Witterda rückwirkend zum 01.01.2023 die Abwassergebühren anpassen.
Insbesondere der zu erwartenden allgemeinen Koststeigerung wie Energie, Material und Fremdleistungen, wird eine Erhöhung der Abwassergebühren erwartet.
Die Gebühren betragen voraussichtlich für
| Einleitgebühr AW (Volleinleiter) | max. 5,50 €/m³ |
| Einleitgebühr AW (Teileinleiter) | max. 3,90 €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr | max. 1,20 €/m² |
| Beseitigungsgebühr (Fäkalschlamm und Fäkalwasser) | max. 70,00 €/m³ |
Erläuterung:
Zurzeit werden die Abwassergebühren in der Gemeinde Witterda neu kalkuliert.
Da noch keine konkreten Werte vorliegen, wurden die maximalen Gebühren angesetzt.
Im Auftrag
gez. Braband
Bürgeramt