Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Elxleben am 12. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung des Landratsamtes Sömmerda, als Aufsichtsbehörde, vom 05. Januar 2023, hiermit bekannt gemacht wird.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 6.264.700 € | |
| und Ausgaben | 6.264.700 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 2.226.500 € | |
| und Ausgaben | 2.226.500 € | |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 786.400 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.044.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Verwaltungskostenumlage von der Gemeinde Witterda wird auf 225.000 € festgesetzt.
§ 7
Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2023 in Kraft.
Elxleben, den 12. Dezember 2023
gez. Koch
Bürgermeister
Hinweis
Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Elxleben liegt zur Einsichtnahme vom 23. Januar bis 6. Februar 2023 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.
Elxleben, den 20. Januar 2023
gez. Koch
Bürgermeister