Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Haushaltssatzung Elxleben

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Elxleben (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Elxleben am 12. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung des Landratsamtes Sömmerda, als Aufsichtsbehörde, vom 05. Januar 2023, hiermit bekannt gemacht wird.

Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2023

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

6.264.700 €

und Ausgaben

6.264.700 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

2.226.500 €

und Ausgaben

2.226.500 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 786.400 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

270 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.044.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Verwaltungskostenumlage von der Gemeinde Witterda wird auf 225.000 € festgesetzt.

§ 7

Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2023 in Kraft.

Elxleben, den 12. Dezember 2023

gez. Koch

Bürgermeister

Hinweis

Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Elxleben liegt zur Einsichtnahme vom 23. Januar bis 6. Februar 2023 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Elxleben, den 20. Januar 2023

gez. Koch

Bürgermeister