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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift

Gemeinderat Elxleben

Öffentlich

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Information Bürgermeister

03

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2023

04

Beschlussfassung

über die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

Neukalkulation der Kita-Gebühren der Kindertagesstätte Elxleben für 2024

05

Beschlussfassung

über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Anschaffung eines Dienstwagens

06

Beschlussfassung

über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/2014 "Edeka-Markt"

07

Beschlussfassung

über die Schließung der Gemeindeküche

08

Verschiedenes - öffentlich

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 8+1

TOP 02

Information Bürgermeister

Sachvortrag:

1.

Wechsel Kita-Leitung

Die Kita-Leitung wechselt zum 1.1.2024. Die bisherige Leiterin wollte auf eigenen Wunsch die Leitung abgeben, da dadurch die Arbeit mit den Kindern stark eingeschränkt ist. Sie wird aber die Stellvertretung übernehmen.

2.

Förderanträge

Der Antrag für die Bushaltestellen wurde auf Grund von Geldmangel seitens des Freistaates abgelehnt.

Für die Bedarfsampel wurde der Antrag des Landkreises abgelehnt und kann somit in 2024 noch nicht gebaut werden.

Bei der Dorferneuerung ist die Gemeinde Elxleben nicht in der Förderung.

Die Anträge für die Trauerhalle und die Mauer für den Friedhof wurden eingereicht.

3.

Tempobeschränkung

Kommunen können Einfluss auf Tempobeschränkungen nehmen?

Der Bürgermeister erklärt, dass dies in Thüringen erst ab 20.000 Einwohner laut Straßengesetz gestattet ist.

Begründung?

Der Verkehrsfluss ist nicht hoch genug.

Die Kreuzung Erfurter Str. / Gerhard-Hauptmann-Str. ist sehr stark frequentiert.

Die Kommune ist für die Erfurter Str. nicht zuständig da es Keine Gemeindestraße ist. Die Förderung der Ampelanlage scheitert am Geld.

Wann wird die Geschwindigkeit gemessen?

Täglich und alle 4 Wochen werden die Daten ausgelesen und ausgewertet.

TOP 03

Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2023

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 1

Anwesende Mitglieder: 8+1

TOP 04

Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

Neukalkulation der Kita-Gebühren der Kindertagesstätte Elxleben für 2024

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Die Kita Gebühren der Kindertagesstätte Elxleben wurden für 2024 neu kalkuliert.

Die Gemeinde Elxleben ist Träger der Einrichtung und somit für die Finanzierung der Einrichtung von ca. 932.000 EURO nach Abzug der Elternbeiträge und Zuschuss vom Land Thüringen, zuständig.

Durch die Neukalkulation beträgt die Deckung durch die Elternbeiträge 15%, laut Freistaat Thüringen sollte dieser mindestens 20% betragen.

Die Mitglieder des Gemeinderates sprechen sich ausdrücklich für diese Unterdeckung aus.

Beschluss:

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (Thür.KAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 418), in der jeweils gültigen Fassung, des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 21 Abs.1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), in der jeweils gültigen Fassung, sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Elxleben, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung am 23.10.2023, folgende

1. Änderungssatzung der Gebührensatzung

über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

beschlossen.

Artikel 1

Der § 8 - Höhe des Elternbeitrages wird wie folgt geändert:

Der Absatz 2 wird ersetzt durch:

(2) Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Kinder von 1 bis 3 Jahren

1. Kind

300,00 €

2. Kind

290,00 €

Kinder von 3 bis Schuleintritt

1. Kind

200,00 €

2. Kind

190,00 €

3. Kind

180,00 €

ab

4. Kind

170,00 €

Artikel 2

Die 1. Änderungsatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 8+1

TOP 05

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Anschaffung eines Dienstwagens

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Da die Mobilität der einzelnen Fachämter nicht mehr gegeben ist und die Nutzung von privaten Fahrzeugen für Dienstfahrten nicht immer realisiert werden kann, macht es sich notwendig ein Dienstfahrzeug für die Verwaltung anzuschaffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Anschaffung eines Dienstwagens im Rahmen der folgenden Bedingungen:

Fahrzeugart:

Volkswagen Golf Variant /

Skoda Octavia Combi

Kilometerstand:

max. 25.000 KM

Leistung:

110-130PS

Kraftstoff:

Benziner

Baujahr:

ab 2022

Preis:

bis max. 20.000 € netto

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 8+1

TOP 06

Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/2014 "Edeka-Markt"

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Um den Kundenansprüchen besonders im Bereich Getränke- und Drogeriesortiment gerecht zu werden, plant die Edeka Handelsgesellschaft als Vorhabensträger den Markt in Elxleben zu erweitern.

Für die vorgesehenen Erweiterung ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans bezüglich der Verkaufsfläche sowie des Geltungsbereiches erforderlich.

Beschlussempfehlung:

Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Elxleben;

Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka - Markt“ der Gemeinde Elxleben im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

1. Beschlusstext

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka - Markt“ der Gemeinde Elxleben auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka - Markt“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB, ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB durchgeführt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

2. Beschlussbegründung

Vor etwa 9 Jahren hatten wurde das Planverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung des Edeka-Marktes (Witterdaer Weg / Erfurter Straße) in Elxleben gestellt. Dieser Markt ging 2017 in Betrieb, hat sich seitdem sehr gut entwickelt und sichert die örtliche Grundversorgung der Einwohner der Gemeinde im Lebensmittel-Vollsortimentsbereich ab.

Inzwischen haben sich aber die Kundenansprüche, besonders im Getränke- und Drogeriesortiment wieder geändert. Die hier im Markt angebotenen Flächen erweisen sich als zu klein und sollen deshalb entsprechend erweitert werden. Auch der Mehrfachpräsentation von Produkten soll somit besser entsprochen werden. Im Hinblick auf das geänderte Pfandrecht hat sich auch der Lagerbedarf für das Pfandgut erhöht.

Die Edeka möchten diesem gewachsenen Flächenbedarf Rechnung tragen und den Bestandsmarkt um ca. 500 m² Verkaufsfläche zuzüglich Lagerfläche erweitern. Hierfür soll ein Anbau entlang der Südseite des Marktes in einer Breite von ca. 12-15 m erfolgen. Es werden weitere Angestellten- und Kundenparkplätze diesem Bereich zugeordnet. Die benötigte Grundstücksfläche für die vorgesehene Erweiterung wurde per Kaufvertrag gesichert.

Für die vorgesehene Erweiterung ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes bezüglich des räumlichen Geltungsbereiches sowie der festgesetzten Verkaufsfläche erforderlich. Eine Vorabstimmung mit dem Landesverwaltungsamt wurde bereits durchgeführt.

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren einschl. sämtlicher Gutachten, sonstiger Nachweise etc. werden vom Vorhabenträger, der EDEKA Handelsgesellschaft, übernommen und im Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB vereinbart.

Anlage zum Beschluss:

Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka - Markt" der Gemeinde Elxleben

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 8+1

TOP 07

Beschlussfassung über die Schließung der Gemeindeküche

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Wie bereits in den vergangenen Sitzungen des HFA und Gemeinderates angekündigt, soll die Küche zum 31.03.2024 geschlossen werden. Durch die Kostensteigerungen beläuft sich das Defizit auf rund 80.000 EURO.

Diese Debatte wird in jedem Jahr zur HH-Diskussion geführt, da Steuergelder zur Deckung des Fehlbetrages verwendet werden. Auch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda weist die Gemeinde Elxleben zu jeder Prüfung darauf hin. Es werden nicht nur die Kindergartenkinder und Rentner aus Elxleben subventioniert, was sich die CDU ja auf die Fahne geschrieben hat, auch viele Gastesser aus dem Umkreis werden subventioniert. Die Gemeinde Elxleben muss mit dem was sie einnimmt sorgsam umgehen.

Die Gemeinde Elxleben bekommt keine Schlüsselzuweisung und muss somit mit den eingehenden Steuergeldern ihre Pflichtaufgaben erfüllen, eine Gemeindeküche gehört nicht zu den Pflichtaufgaben.

Eine anschließende Diskussion folgt auf der Grundlage, dass die Küche ein Alleinstellungsmerkmal ist, die Ernährung Basis des Lebens ist und für gute Qualität auch gern mehr gezahlt werden soll.

Die Fraktion - Bürger für Elxleben - stellt den Antrag an die Tagesordnung, diesen Beschluss zurückzustellen und mit konkreter Kalkulation/Zahlen in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Elternbeirat und der Verwaltung nochmals zu diskutieren.

Dem Antrag wurde stattgegeben mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 8+1

TOP 08

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

1.

Bäume schmale Gera

Der Termin für die Gewässerschau steht,

das benötigte Geld wird im Haushalt eingestellt.

2.

Stand Baumarkt

Nach Telefonat kommt der Baumarkt.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:25 Uhr

Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am: 11.12.2023